Aus der Praxis: Treppen – Die aktuellen Anforderungen aus Bauordnungen, Sonderbauvorschriften und Normen
Dipl.-Ing. Karsten Zimmer, Bereichsleiter Technik des Bundesverband Metall (BVM)
Wer bei den ersten Stahlbau-Infotagen im letzten Jahr dabei war, erinnert sich sicher an diesen Mann. Er war es, der aus einem scheinbar trockenen Thema eine lebendige Diskussion hat werden lassen – mit beeindruckenden Einwürfen und detailgetreuen Norm- und DIN-Angaben. So, dass die Anwesenden nicht mehr aus dem Staunen herauskamen. Denn Karsten Zimmer kennt alle geltenden Normen, die den Metallbau betreffen, gefühlt in- und auswendig. Er weiß zu jedem Fall, zu jeder Ausschreibung, den genauen Passus im Regelwerk – und das vor allem prompt, ohne nachschlagen zu müssen. Ich kenne ihn schon seit über 20 Jahren. Er ist eine echte Koryphäe auf seinem Gebiet. Wer ihn noch nicht erlebt hat, sollte das unbedingt nachholen.
Dieses Jahr bietet sich wieder eine solche Gelegenheit, denn er wird die Stahlbau-Infotage zusammen mit Mitarbeitenden aus Vertrieb und Projektleitung von Hahner Technik eröffnen und sein Expertenwissen unter Beweis stellen. Als Bereichsleiter Technik beim BVM ist er seit vielen Jahren mein erster Ansprechpartner, wenn es um Richtlinien und Normen geht. Und darum wird es auch dieses Mal gehen, konkret um die geänderte Treppenrichtlinie nach DIN 18065. Dafür ziehen wir ein Beispiel aus der Praxis heran, das wir aus verschiedenen Perspektiven beleuchten und diskutieren wollen. Ich bin mir sicher, Herr Zimmer wird uns mit seiner gewohnt kurzweiligen Art erneut beeindrucken und die Stahlbau-Infotage gebührend eröffnen.
Treppen – ein so komplexes Thema?
„Was kann man bei Treppen schon falsch machen?“, denken sich die einen. „Ziemlich viel“, wissen andere. Damit möglichst wenige in die tückischen Fallen tappen, wollen wir darüber sprechen und bewusst auch auf Kleinigkeiten aufmerksam machen. Für die Gesprächsrunde haben wir ein profanes Beispiel aus der Praxis gewählt. Um zu demonstrieren, dass der Teufel im Detail steckt – oder sagen wir eher, eine Fluchttreppe ziemlich komplex sein kann. Denn je nachdem, für wen genau die Treppe konzipiert werden soll, also ob es sich beispielsweise um eine Treppe in einem Privathaus oder in einer Arbeitsstätte wie einem Kindergarten oder einer Schule handelt und welche sonstigen Rahmenbedingungen und Richtlinien vorliegen, gilt es einiges zu beachten.
- Welchen Belastungen ist die Treppe ausgesetzt?
- Muss sie rutschhemmend sein?
- Wie genau sieht die Geometrie der Treppe aus?
Diese und viele weitere Fragen wird Hr. Zimmer mit unseren Mitarbeitenden in der Gesprächsrunde diskutieren. Das Publikum, also Sie alle, sind herzlich eingeladen, sich ebenso einzumischen, zu hinterfragen, eigene Erfahrungen zu teilen – und das ganz egal, ob Architekt*, Statiker, Ingenieur oder Metallbauer. Damit wir ein möglichst umfassendes Bild zu diesem vermeintlich trivialen Thema erhalten und alle merken, was da wirklich dahintersteckt.
„Es ist wichtig, Leute zu fragen, die sich wirklich auskennen. Denn man kann nicht alles selbst wissen. Und genau für diesen Austausch sind unsere Stahlbau-Infotage bestens geeignet.“
Geänderte Treppenrichtlinie nach DIN 18065
Bei der Wahl des Themas haben wir uns bewusst für eine Treppen-Ausschreibung aus der Praxis entschieden, um die geänderte Treppenlichtlinie in der aktuellen Fassung DIN 18065:2020-08 zu beleuchten. Die Gebäudetreppen-Norm DIN 18065 gilt für alle Treppen im Bauwesen, unabhängig von deren Werkstoff und Bauart. Ausgenommen sind etwa Rolltreppen, Fahrtreppen sowie Freitreppen im Gelände. Geregelt werden in der Treppennorm Werte für die Laufbreite und Steigung der Treppe sowie Höchst- und Mindestmaße und Toleranzen.
Doch was genau hat sich nun geändert? Auf was ist zukünftig zu achten? Gibt es Ausnahmen für Sonderbauten? Und was passiert, wenn Regelungen missachtet werden?
Normen und Richtlinien im Stahlbau sind nicht in Stein gemeißelt
Regelwerke sind da, um beachtet zu werden. Logisch! Und natürlich haben sie ihre Daseinsberechtigung, weil sie zum Beispiel zur Unfallvermeidung beitragen, wenn die Vorschriften denn auch befolgt werden. Das heißt aber nicht, dass die Richtlinien im Stahlbau starr und unveränderlich sind. So, wie sich unsere Arbeitswelt stetig ändert, gilt es auch beim Stahlbau immer wieder zu überprüfen, ob alte Normen angepasst oder neue ergänzt werden müssen.
Ich selbst engagiere mich als Vertreter des Landes Hessen im Bundeverband Metall und arbeite immer wieder zusammen mit Kollegen aus anderen Bundesländern an Neuerungen. Mit Herrn Zimmer an unserer Seite haben wir einen Experten, der stets nach der besten Lösung für alle Beteiligten sucht.
Manchmal sind es die kleinen Änderungen, die Großes bewirken können. Fangen wir also an, uns darüber auszutauschen und unsere Erfahrungen zu teilen.
*Genderhinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verzichte ich auf eine geschlechtsneutrale Differenzierung, meine aber immer ausdrücklich alle Sprachformen (m/w/d).